Behördengang online erledigen
Mal eben das neue Auto online zulassen? Die Steuererklärung per Mausklick an das Finanzamt übermitteln? Sich im Internet authentifizieren? All das und noch mehr ist mit E-Government möglich. Dieses Konzept bringt die öffentliche Verwaltung mit seinen Ämtern und Behörden digital ganz nah an die Bürger, indem es unter anderem die elektronische Kommunikation fördert. (Stichwort: Digitale Kommune)
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Doch E-Government kommt nicht über Nacht. Dafür braucht es passende Gesetze, Förderungen und Leitlinien. Was genau bedeutet also E-Government? Wie wird es in Deutschland und der EU gesehen und umgesetzt? Was ist schon heute mit elektronischer Verwaltung möglich?
- Definition: Was ist E-Government?
- E-Government-Gesetz und OZG
- Vor- und Nachteile von E-Government
- Beispiele aus der Praxis: E-Government im Alltag
1. Definition: Was ist E-Government?
E-Government steht für Electronic Government und wird auf Deutsch gelegentlich als elektronische Verwaltung, elektronische Regierung oder E-Regierung übersetzt. Laut des IT-Beauftragten des Bundes bezeichnet der Begriff „die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen der öffentlichen Verwaltung und Regierung“. Gemäß Bundesministerium des Innern verfolgt E-Government das Ziel, „Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates“ zu verschaffen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Digitalisierung der Verwaltung auch zentrale Regierungsaufgabe. Im Kern soll E-Government also dafür sorgen, dass Verwaltungsprozesse in den verschiedenen Ämtern und Behörden digitaler werden. Das kann einerseits bedeuten, dass Dienstleistungen elektronisch zur Verfügung stehen, aber auch heißen, dass die Übermittlung von Dokumenten auch mit elektronischer Signatur anstelle des Postwegs gelingt.
2. E-Government-Gesetz und OZG
Die Grundlage: Das E-Government-Gesetz (EGovG)
Die aktuelle Grundlage bildet das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, oftmals als E-Government-Gesetz (bmi.bund.de | Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat) bezeichnet. Das Gesetz trat am 1. August 2013 in Kraft und schafft den Rahmen, damit Bund, Länder sowie Kommunen, Ihre Dienstleistungen auch elektronisch anbieten. Dabei geht es nicht nur um Orientierung, sondern auch um konkrete Verpflichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Für das EGovG hat die deutsche Bundesregierung auch das Programm „Digitale Verwaltung 2020 (PDF)“ initiiert, wo Ziele, Ideen und Maßnahmen festgelegt wurden. Die Kernthemen des EGovG sind:
- Pflicht für elektronische Verwaltungskanäle und De-Mail-Zugang der Bundesverwaltung
- Basis für die E-Akte
- Verbesserung elektronischer Nachweise und Bezahlung in Verwaltungsverfahren
- Publikationspflicht durch digitale Amts- und Verkündungsblätter
- Pflicht zur Dokumentation und Analyse von Prozessen
- Open Data: Datenbestände müssen maschinell lesbar sein
Onlinezugangsgesetz (OZG): Digital bis 2022
Eng verzahnt mit dem EGovG ist zudem das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, besser bekannt als Onlinezugangsgesetz (bmi.bund.de | Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat). Dieses Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsdienstleistungen – von denen 600 identifiziert wurden – digital anzubieten.
Diese sind im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog zusammengefasst und darin in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen unterteilt. Die einzelnen Inhalte sind in 14 Themenfelder gegliedert, z.B. „Familie & Kind“ oder „Unternehmensführung- & -entwicklung“. Das Besondere am OZG ist, dass der Katalog aus Nutzersicht entstanden ist. Der Bürger sowie die Unternehmen sind also Ausgangspunkt der Bestrebungen. Für das BMI ist dies nach eigener Aussage „ein Paradigmenwechsel“.
OZG 2.0: OZG-Änderungsgesetz
Das OZG-Änderungsgesetz ist am 24. Juli 2024 in Kraft getreten und soll die Digitalisierung der Verwaltung weiter vorantreiben. Es umfasst die folgenden Änderungen:
Abschaffung der handschriftlichen Unterschrift
Anträge müssen nicht mehr per Hand unterschrieben werden; eine digitale Signatur ist ausreichend, was den Gang zur Behörde überflüssig macht.
„Once-Only“-Prinzip bei Dokumenten
Dokumente wie Geburtsurkunden müssen nur einmal vorgelegt werden. Behörden können sie künftig eigenständig abrufen.
DeutschlandID als zentraler Zugang
Die DeutschlandID ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich für alle Verwaltungsdienste bundesweit digital zu identifizieren und Anträge online zu stellen.
Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsdienste
Nach einer Frist von vier Jahren besteht ein einklagbarer Anspruch auf digitale Verwaltungsleistungen des Bundes.
Vollständige Digitalisierung von Unternehmensdienstleistungen
Unternehmensrelevante Verwaltungsprozesse werden spätestens in fünf Jahren ausschließlich digital abgewickelt, wodurch persönliche Behördengänge entfallen.
Durchgängige Digitalisierung
Alle Prozesse – von der Antragstellung bis zum Bescheid – laufen digital ab.
Einheitliche Standards für eine bessere Nutzererfahrung
Innerhalb von zwei Jahren werden einheitliche Standards festgelegt, um die Benutzerfreundlichkeit und den Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen zu verbessern.
3. Vor- und Nachteile
Die Vorteile von E-Government liegen insbesondere in der großen Verfügbarkeit der Dienstleistungen rund um die Uhr. Viele Verwaltungsangebote müssen nicht mehr vor Ort beim jeweiligen Amt abgewickelt werden, die Abwicklung erfolgt online, je nach Angebot sogar in Echtzeit. Das ist auch gerade dann ideal, wenn viele Sachbarbeiter aus dem Home Office arbeiten.
Das hat gleichermaßen Vorteile für die Bürger als auch für die Ämter. Bürger können Dienste flexibel und ohne Termindruck in Anspruch nehmen, sodass diese leichter zugänglich und besser mit dem Arbeits- und Privatleben vereinbar sind. In der Verwaltung werden Personalkapazitäten für andere Aufgabe frei sowie Prozesse beschleunigt und verschlankt.
Nachteile sind Bedenken beim Thema Datenschutz, da viele sensible Informationen und personenbezogene Daten über das Internet an die Behörden übermittelt werden. Mit den richtigen Maßnahmen und Regeln für die IT-Sicherheit kann dem aber begegnet werden. Darüber hinaus sind Online-Dienste trotz der großen Verbreitung des Internets nicht ganz barrierefrei und diese nich vorhandene Barrierefreiheit erfordern gewisse Grundkenntnisse.
4. Beispiele aus der Praxis: E-Government im Alltag
Mit Blick auf häufige Verwaltungsprozese und -dienstleistungen ist E-Government schon heute unterschiedlich weit im Alltag verankert. Eine sehr bekannte Form ist dabei die elektronische Steuererklärung, die beispielsweise per ELSTER abgewickelt werden kann. Diese sieht zwar noch vor, dass ein ausgedrucktes Exemplar unterschrieben an das zuständige Finanzamt gesendet wird, die grundsätzliche Prüfung und Übermittlung kann jedoch bereits vorab digital erfolgen.
In Zukunft soll dies zusätzlich gefördert werden, da es auch mit Blick auf das Digitalisierungsthema E-Akte die Archivierung und Wartung erleichtert. Mit elektronischen Signaturen könnte zudem die auf Papier unterschrieben Fassung entfallen. Außerdem sind Ausschreibungen mit Online-Vergabeverfahren ebenfalls digitalisiert worden. Die Online-Kfz-Zulassung fällt ebenso unter E-Government wie die elektronische Patientenakte aus dem Bereich E-Health oder die digitale Schule.
Nationale Initiativen
In der Bundesrepublik werden E-Government-Aktivitäten nicht zum Stichtag flächendeckend auf alle Länder und Kommunen ausgeweitet, sondern oftmals in Modellprojekten erprobt. Außerdem haben die Länder eigene Strategien und setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Im Jahr 2014 startet das Pilotprojekt „Modellkommune E-Government“ des BMI in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund. Das Vorhaben lief ca. 2 Jahre und sollte die Potenziale des EGovG aufzeigen.
Die Nationale E-Government-Strategie
Bund, Länder und Kommunen entwickelten ein gemeinsamen Vorgehen um gezielt Entwicklungen voranzutreiben. Zusammengefasst wurden diese Ziele in der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS) festgehalten im September 2011 vom IT-Planungsrat beschlossen. Diese beschreibt 5 Hauptziele und Leitgedanken.
Diese sind
- zeitunabhängige Anlaufstellen für möglichst verschiedene Anliegen
- Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Leistungsfähigkeit
- Datenschutz
- Transparenz und Mitwirken bei Gestaltung öffentlicher Aufgabenerfüllung
- Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit
Vorbilder sind Bremen, Nürnberg und Bonn
In Bremen, Nürnberg und Bonn können bereits viele verschiedene Anträge bei Ämtern und Behörden online eingereicht werden. Im Gegensatz zu Berlin, die Stadt mit den meisten Einwohnerinnen und Einwohnern ist im Digitalisierungsprozess noch nicht so weit. Auch die zwei Städte aus NRW schneiden beim Deutschland-Ranking besonders gut ab: Düsseldorf und Duisburg.
Schon jetzt wird deutlich, dass die Digitalisierung in den meisten Städten und Kommunen trotzdem zu langsam voranschreitet. So äußerten sich auch Fachexperten zum Online-Zugangsgesetz: „Es wird uns nicht gelingen, alles flächendeckend in jeder Kommune digital zu haben.“ Nichtsdestotrotz wird die Digitalisierung in Städten und Kommunen immer weiter vorangetrieben.
E-Government steht für die Verwaltung der Zukunft
E-Government ist der Schlüssel zu einer modernen öffentlichen Verwaltung und kein Beiprodukt der Digitalisierung. Das elektronische Angebot von Verwaltungsdienstleistungen schafft Bürgernähe, erleichtert den Zugang zu standardisierten Prozessen und bedient das Informationsbedürfnis der Bürger. Gleichzeitig wird die Verwaltung schneller und effizienter.
Auf Grundlage des E-Government-Gesetztes (EGovG) und des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind die Rahmenbedingungen für die Umsetzung in der BRD geschaffen. Bis in das Jahr 2022 sollen alle Dienstleistungen online verfügbar sein und Bürgern sowie Unternehmen eine zeitgemäße Verwaltung bieten, die sich nach ihnen richtet.
Weiterführende Informationen
- Abschlussbericht der E-Government-Initiative (bmi.bund.de | Bundesministerium des Inneren PDF)
- Überblick der E-Government-Strategie (wirtschaft.nrw | Land NRW
- Startseite des E-Government (egovernment.sachsen.de | Freistaat Sachsen
- Digitale Services der Zukunft (itzbund.de | Informations Technik Zentrum Bund)
- Die Nationale E-Government-Strategie (it-planungsrat.de | IT-Planungsrat)