Kostengruppen der HOAI: DIN 276 im Überblick

von | 18.10.2024

Volle Kostenkontrolle im Bauwesen

Die Planung und Umsetzung von Bauprojekten ist oft mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Häufig führen ungenaue Kostenschätzungen, unvorhergesehene Ausgaben und eine mangelhafte Kostenkontrolle zu erheblichen Budgetüberschreitungen und Verzögerungen im Bauablauf. Gerade bei größeren Bauvorhaben fehlt es ohne eine strukturierte Herangehensweise an Transparenz und Verlässlichkeit bei der Ermittlung und Überwachung der Kosten.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, wurde die DIN 276 entwickelt, die die einzelnen Leistungen in Kostengruppen einteilt. Sie bietet eine systematische und standardisierte Grundlage für die Kostenplanung im Bauwesen, von der ersten Schätzung bis zur detaillierten Kostenfeststellung. In diesem Artikel erfährst Du, was die DIN beinhaltet und wie die Kostengruppen aufgebaut sind.

Ein Mann in einem karierten Hemd befestigt etwas an der Wand

Die Kostengruppen bieten eine Grundlage zur Abrechnung von Bauprojekten

Was sind HOAI Kostengruppen nach DIN 276? Eine Definition

Die DIN 276 beschreibt die Kosten im Bauwesen und ist somit grundlegend für die Kostenplanung nach HOAI, also der Honorarverordnung für Architekte und Ingenieure. Angewendet wird sie sowohl im Hochbau als auch im Tiefbau.

Zudem bietet sie eine systematische Gliederung und Vorgaben für die Ermittlung, Gliederung und Kontrolle von Baukosten in allen Phasen eines Bauprojekts.

Die DIN unterscheidet die Kostengruppen und unterteilt sie in Unterkategorien. Zudem ist dort festgelegt, wie die Kosten während der verschiedenen HOAI Leistungsphasen berechnet werden.

💡 Wissen-Refresher: Was ist die HOAI?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure trat 1977 in Kraft und ist seitdem ein Deutschland- und EU-weites Regelwerk, mit dem die Honorarabrechnung im Bauwesen kalkuliert wird. Sie sorgt dafür, dass die Vergütung angemessen ist und stellt Transparenz sicher.

Unterteilt ist die HOAI in 9 Leistungsphasen (LHP), die den Ablauf von Bauprojekten in verschiedene Stufen gliedert. Das soll dabei helfen, alle Aspekte eines Projekts abzudecken. Die Kostengruppen 300 und 400 nach HOAI umfassen dabei die anrechenbaren Kosten, die für die Aufstellung des Honorars verwendet werden.

Wie unterscheiden sich die beiden DINs voneinander?

Zuletzt wurde die Norm 276 im Jahr 2018 überarbeitet und aktualisiert, es gibt also Unterschiede zwischen der alten Version und der DIN 276:2018-12, der aktuellen Variante. Das sind die wesentlichen Unterschiede:

DIN 276
DIN 276:2018-12
3-stellige Kostengruppen (z.B. KG 300) spezifische Unterteilung der Kostengruppen (z.B. 310, 311,..)
Gliederung nach Kostenschätzung, -berechnung und -schätzung klare Zuordnung der Kostengruppen zu den einzelnen Projektphasen, komplexere Kostenberechnung
Fokus auf Baukosten Berücksichtigung von Folgekosten
digitale Technologien im Bauprozess nicht berücksichtigt Einbeziehen von digitalen Tools, bessere Abbildung von modernen Planungsmethoden
Unklarheit bei der Zuordnung einiger Kosten eindeutigere Abgrenzung der Kosten

Die Kostengruppen im Detail

Die HOAI Kostengruppen sind in der neuen Version der DIN genau spezifiziert. Hier findest Du eine genaue Übersicht der einzelnen Positionen (um alle Details einzusehen, kannst Du die Unterpunkte mit einem Klick aufklappen):

Kostengruppe 100 – Grundstück

110 Grundstückswert

    120 Grundstücksnebenkosten
    • 121 Vermessungsgebühren
    • 122 Gerichtsgebühren
    • 123 Notargebühren
    • 124 Grunderwerbsteuer
    • 125 Untersuchungen
    • 126 Wertermittlung
    • 127 Genehmigungsgebühren
    • 128 Bodenordnung 1
    • 129 Sonstiges zur KG 120
    130 Rechte Dritter
    • 131 Abfindungen
    • 132 Ablösen dinglicher Rechte
    • 139 Sonstiges zur KG 130

    Kostengruppe 200 – Vorbereitende Maßnahmen

    210 Herrichten
    • 211 Sicherungsmaßnahmen
    • 212 Abbruchmaßnahmen
    • 213 Altlastenbeseitigung
    • 214 Herrichten der Geländeoberfläche
    • 215 Kampfmittelräumung
    • 216 Kulturhistorische Funde
    • 219 Sonstiges zur KG 210
    220 Öffentliche Erschließung
    • 221 Abwasserentsorgung
    • 222 Wasserversorgung
    • 223 Gasversorgung
    • 224 Fernwärmeversorgung
    • 225 Stromversorgung
    • 226 Telekommunikation
    • 227 Verkehrserschließung
    • 228 Abfallentsorgung
    • 229 Sonstiges zur KG 220
    230 Nicht öffentliche Erschließung

      240 Ausgleichsmaßnahmen und -abgaben
      • 241 Ausgleichsmaßnahmen
      • 242 Ausgleichsabgaben
      • 249 Sonstiges zur KG 240
      250 Übergangsmaßnahmen

        Kostengruppe 300: Bauwerk – Baukonstruktion

        310 Baugrube/Erdbau
        • 311 Herstellung
        • 312 Umschließung
        • 313 Wasserhaltung
        • 314 Vortrieb
        • 319 Sonstiges zur KG 310
        320 Gründung/Unterbau
        • 321 Baugrundverbesserung
        • 322 Flachgründungen und Bodenplatten
        • 323 Tiefgründungen
        • 322 Flachgründungen und Bodenplatten
        • 324 Gründungsbeläge
        • 325 Abdichtungen und Bekleidungen
        • 326 Dränagen
        • 329 Sonstiges zur KG 320
        330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen
        • 331 Tragende Außenwände
        • 332 Nichttragende Außenwände
        • 333 Außenstützen
        • 334 Außenwandöffnungen
        • 335 Außenwandbekleidungen, außen
        • 336 Außenwandbekleidungen, innen
        • 337 Elementierte Außenwandkonstruktionen
        • 338 Lichtschutz zur KG 330
        • 339 Sonstiges zur KG 330
        340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen

          350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen
          • 359 Sonstiges zur KG 350
          360 Dächer
          • 361 Dachkonstruktionen
          • 362 Dachöffnungen
          • 363 Dachbeläge
          • 364 Dachbekleidungen
          • 365 Elementierte Dachkonstruktionen
          • 366 Lichtschutz zur KG 360
          • 369 Sonstiges zur KG 360
          370 Infrastrukturanlagen
          • 371 Anlagen für den Straßenverkehr
          • 372 Anlagen für den Schienenverkehr
          • 373 Anlagen für den Flugverkehr
          • 374 Anlagen des Wasserbaus
          • 375 Anlagen der Abwasserentsorgung
          • 376 Anlagen der Wasserversorgung
          • 377 Anlagen der Energie- und Informationsversorgung
          • 378 Anlagen der Abfallentsorgung
          • 379 Sonstiges zur KG 370
          380 Baukonstruktive Einbauten
          • 381 Allgemeine Einbauten
          • 382 Besondere Einbauten
          • 383 Landschaftsgestalterische Einbauten
          • 384 Mechanische Einbauten
          • 385 Einbauten in Konstruktionen des Ingenieurbaus
          • 386 Orientierungs- und Informationssysteme
          • 387 Schutzeinbauten
          • 389 Sonstiges zur KG 380
          390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
          • 391 Baustelleneinrichtung
          • 392 Gerüste
          • 393 Sicherungsmaßnahmen
          • 394 Abbruchmaßnahmen
          • 395 Instandsetzungen
          • 396 Materialentsorgung
          • 397 Zusätzliche Maßnahmen
          • 398 Provisorische Baukonstruktionen
          • 399 Sonstiges zur KG 390

          Kostengruppe 400: Bauwerk – Technische Anlagen

          410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
          • 411 Abwasseranlagen
          • 412 Wasseranlagen
          • 413 Gasanlagen
          • 419 Sonstiges zur KG 410

          Kostengruppe 400: Bauwerk – Technische Anlagen

          420 Wärmeversorgungsanlagen
          • 421 Wärmeerzeugungsanlagen
          • 422 Wärmeverteilnetze
          • 423 Raumheizflächen
          • 424 Verkehrsheizflächen
          • 429 Sonstiges zur KG 420
          430 Raumlufttechnische Anlagenn
          • 431 Lüftungsanlagen
          • 432 Teilklimaanlagen
          • 433 Klimaanlagen
          • 434 Kälteanlagen
          • 439 Sonstiges zur KG 430
          440 Elektrische Anlagen
          • 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
          • 442 Eigenstromversorgungsanlagen
          • 443 Niederspannungsschaltanlagen
          • 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
          • 445 Beleuchtungsanlagen
          • 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
          • 447 Fahrleitungssysteme
          • 449 Sonstiges zur KG 440
          450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
          • 451 Telekommunikationsanlagen
          • 452 Such- und Signalanlagen
          • 453 Zeitdienstanlagen
          • 454 Elektroakustische Anlagen
          • 455 Audiovisuelle Medien- und Antennenanlagen
          • 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
          • 457 Datenübertragungsnetze
          • 458 Verkehrsbeeinflussungsanlagen
          • 459 Sonstiges zur KG 450
          460 Förderanlagen
          • 461 Aufzugsanlagen
          • 462 Fahrtreppen, Fahrsteige
          • 463 Befahranlagen
          • 464 Transportanlagen
          • 465 Krananlagen
          • 466 Hydraulikanlagen
          • 469 Sonstiges zur KG 460
          470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
          • 471 Küchentechnische Anlagen
          • 472 Wäscherei-, Reinigungs- und badetechnische Anlagen
          • 473 Medienversorgungsanlagen, Medizin- und labortechnische Anlagen
          • 474 Feuerlöschanlagen
          • 475 Prozesswärme-, kälte- und -luftanlagen
          • 476 Weitere nutzungsspezifische Anlagen
          • 477 Verfahrenstechnische Anlagen, Wasser, Abwasser und Gase
          • 478 Verfahrenstechnische Anlagen, Feststoffe, Wertstoffe und Abfälle
          • 479 Sonstiges zur KG 470
          480 Gebäude- und Anlagenautomation
          • 481 Automationseinrichtungen
          • 482 Schaltschränke, Automationsschwerpunkte
          • 483 Automationsmanagement
          • 484 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
          • 485 Datenübertragungsnetze
          • 489 Sonstiges zur KG 480
          490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
          • 491 Baustelleneinrichtung
          • 492 Gerüste
          • 493 Sicherungsmaßnahmen
          • 494 Abbruchmaßnahmen
          • 495 Instandsetzungen
          • 496 Materialentsorgung
          • 497 Zusätzliche Maßnahmen
          • 498 Provisorische technische Anlagen
          • 499 Sonstiges zur KG 490
          Eine Baustelle, auf dem ein halbfertiges Haus steht

          Die HOAI Kostengruppen gliedern Dein Bauprojekt sinnvoll

          Kostengruppe 500: Außenanlagen und Freiflächen

          510 Erdbau
          • 511 Herstellung
          • 511 Herstellung
          • 512 Umschließung
          • 513 Wasserhaltung
          • 514 Vortrieb
          • 519 Sonstiges zur KG 510
          520 Gründung, Unterbau
          • 521 Baugrundverbesserung
          • 522 Gründungen und Bodenplatten
          • 523 Gründungsbeläge
          • 524 Abdichtungen und Bekleidungen
          • 525 Dränagen
          • 529 Sonstiges zur KG 520
          540 Baukonstruktionen
          • 541 Einfriedungen
          • 542 Schutzkonstruktionen
          • 543 Wandkonstruktionen
          • 544 Rampen, Treppen, Tribünen
          • 545 Überdachungen546 Stege
          • 547 Kanal- und Schachtkonstruktionen
          • 548 Wasserbecken
          • 549 Sonstiges zur KG 540
          550 Technische Anlagen
          • 551 Abwasseranlagen
          • 552 Wasseranlagen
          • 553 Anlagen für Gase und Flüssigkeiten
          • 554 Wärmeversorgungsanlagen
          • 555 Raumlufttechnische Anlagen
          • 556 Elektrische Anlagen
          • 557 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Automation
          • 558 Nutzungsspezifische Anlagen
          • 559 Sonstiges zur KG 550
          560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen
          • 561 Allgemeine Einbauten
          • 562 Besondere Einbauten
          • 563 Orientierungs- und Informationssysteme
          • 569 Sonstiges zur KG 560
          570 Vegetationsflächen
          • 571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
          • 572 Sicherungsbauweisen
          • 573 Pflanzflächen
          • 574 Rasen- und Saatflächen
          • 579 Sonstiges zur KG 570
          580 Wasserflächen
          • 581 Befestigungen
          • 582 Abdichtungen
          • 583 Bepflanzungen
          • 589 Sonstiges zur KG 580
          590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
          • 591 Baustelleneinrichtung
          • 592 Gerüste
          • 593 Sicherungsmaßnahmen
          • 594 Abbruchmaßnahmen
          • 595 Instandsetzungen
          • 596 Materialentsorgung
          • 597 Zusätzliche Maßnahmen
          • 598 Provisorische Außenanlagen und Freiflächen
          • 599 Sonstiges zur KG 590

          Kostengruppe 600: Ausstattung und Kunstwerke

          610 Allgemeine Ausstattung

            620 Besondere Ausstattung

              630 Informationstechnische Ausstattung

                640 Künstlerische Ausstattung

                  690 Sonstige Ausstattung

                    Kostengruppe 700: Baunebenkosten

                    710 Bauherrenaufgaben
                    • 711 Projektleitung
                    • 712 Bedarfsplanung
                    • 713 Projektsteuerung
                    • 714 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
                    • 715 Vergabeverfahren
                    • 719 Sonstiges zur KG 710
                    720 Vorbereitung der Objektplanung
                    • 721 Untersuchungen
                    • 722 Wertermittlungen
                    • 723 Städtebauliche Leistungen
                    • 724 Landschaftsplanerische Leistungen
                    • 725 Wettbewerbe
                    • 729 Sonstiges zur KG 720
                    730 Objektplanung
                    • 731 Gebäude und Innenräume
                    • 732 Freianlagen
                    • 733 Ingenieurbauwerke
                    • 734 Verkehrsanlagen
                    • 739 Sonstiges zur KG 730
                    740 Fachplanung
                    • 741 Tragwerksplanung
                    • 742 Technische Ausrüstung
                    • 743 Bauphysik
                    • 744 Geotechnik
                    • 745 Ingenieurvermessung
                    • 746 Lichttechnik, Tageslichttechnik
                    • 747 Brandschutz
                    • 748 Altlasten, Kampfmittel, kulturhistorische Funde
                    • 749 Sonstiges zur KG 740
                    750 Künstlerische Leistungen
                    • 751 Kunstwettbewerbe
                    • 752 Honorare
                    • 759 Sonstiges zur KG 750
                    760 Allgemeine Baunebenkosten
                    • 761 Gutachten und Beratung
                    • 762 Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen
                    • 763 Bewirtschaftungskosten
                    • 764 Bemusterungskosten
                    • 765 Betriebskosten nach der Abnahme
                    • 766 Versicherungen
                    • 769 Sonstiges zur KG 760
                    790 Sonstige Baunebenkosten
                    • 791 Bestandsdokumentation
                    • 799 Sonstiges zur KG 790

                    Kostengruppe 800: Finanzierung

                    810 Finanzierungsnebenkosten

                      820 Fremdkapitalzinsen

                        830 Eigenkapitalzinsen

                          Bürgschaften

                            Sonstige Finanzierungskosten

                              Die Ebenen der Kostengruppen
                              Die Kostengruppen sind in drei Ebenen unterteilt: Die Hunderterstellen sind eine grobe Einteilung nach Bereichen und werden für die Kostenschätzung genutzt.

                              Die Zehnerstellen sind die Unterkategorien und liefern genauere Angaben. Die Einerstellen stehen für die Spezifikation dieser Unterkategorien.

                              Insgesamt hilft diese Kostengliederung hilft dabei den Überblick zu behalten und liefert ein praktisches Grundgerüst, an dem Du Dich für die Kostenberechnung entlanghangeln kannst.

                              So funktioniert die Kostenermittlung nach DIN 276

                              1. Kostenrahmen: In der Entwurfsphase wird zunächst ein grober Kostenrahmen aufgestellt. Dafür werden vsl. Baukosten nach Hunderterstellen geordnet. Schwankungen im Bereich von +/- 40% sind dabei normal.
                              2. Kostenschätzung: Geht es in die nächste Phase, muss eine Kostenschätzung vorgenommen werden, diese ist wesentlich aussagekräftiger. Diese gehört zudem zur Grundleistung der Leistungsphase (LHP) 2 nach der HOAI. Die Kosten werden nach Zehnerstellen geschätzt, Schwankungen von +/- 30% können dabei vorkommen.
                              3. Kostenberechnung: Die Berechnung ist Teil der LHP und wird auf Grundlage von Entwurfszeichnungen und Detailplänen erstellt. Die Kosten werden dabei nach Einerstellen aufgeteilt. Dabei sollte die Schwankung nicht mehr als +/- 20% betragen.
                              4. Kostenanschlag bzw. -voranschlag: LHP 6 und 7 ist die Vergabephase. Die Berechnung wird hier anhand von endgültigen Planungsunterlagen aufgestellt. Schwankungen von +/- 10% sind hier der Maßstab.
                              5. Kostenfeststellung: Die Kostenaufstellung findet erst nach der Baufertigstellung statt. Sie bildet also die tatsächlichen Kosten ab. Genutzt werden dafür Schlussrechnungen, Nachweise für Eigenleistung und Nachträge.

                              Was sind anrechenbare Kosten nach der HOAI?

                              Die anrechenbaren Kosten stellen die Grundlage dar, auf der das Honorar gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet wird. Sie stehen im direkten Zusammenhang mit den Planungs- und Bauleistungen der verantwortlichen Personen.

                              In der Regel umfassen sie

                              • die Kostengruppe 300: Dazu zählen z.B. Wände, Decken, Dächer usw.
                              • und die Kostengruppe 400: Diese beinhaltet beispielsweise Heizungen, Lüftung, Sanitäranlagen und Co.

                              Das Honorar richtet sich dann nach der Höhe der anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und den Leistungsphasen, die erbracht werden.

                              Überwachung der Kostengruppen im PM-Tool

                              Um jederzeit einen transparenten Überblick über die Kostengruppen und die Bauphasen zu haben, lohnt sich der Einsatz eines digitalen Tools. Mithilfe eines Projektmanagement-Tools kannst Du Dein Bauprojekt nicht nur strukturiert aufbauen, sondern auch Deine Kosten überwachen.

                              Transparenz ist für die Mitarbeitenden relevant, aber ebenso für die Kommunikation mit Stakeholdern oder Bauherren oder der Projektleitung. Wichtig ist also eine ordentliche Projektdokumentation.

                              Bauprojekte in factro darstellen

                              Mit der Projektmanagement-Software factro kannst Du Aufgaben und Pakete einem Projekt zuordnen und in verschiedenen Projektansichten überblicken. Besonders hervor sticht dabei der Projektstrukturbaum, mit dem Du mühelos den Umfang Deines Projekts betrachten kannst. Die einzelnen Kostengruppen kannst Du ganz einfach in diese Struktur überführen: die Zehnerstellen sind die Pakete, die Einerstellen die Aufgaben.

                              Ein Screenshot des Projektstrukturbaum in factro

                              Der Projektstrukturbaum in factro

                              Relevante Dokumente können direkt in Aufgaben hochgeladen werden und sind so für alle Personen mit dem entsprechenden Zugriff zugänglich. Dies vereinfacht die Kommunikation und das Weiterleiten von Inhalten enorm.

                              Die Kosten können mit Hilfe der benutzerdefinierten Feldern dargestellt werden. Du kannst die Felder selbst anlegen und anschließend in den entsprechenden Projekten aktivieren.

                              Fazit: Mehr Transparenz und Sicherheit in Bauprojekten

                              Die DIN ist ein unverzichtbares Werkzeug für die Kostenplanung und -kontrolle im Bauwesen. Sie schafft eine klare Struktur und bietet einheitliche Richtlinien, um Baukosten in allen Projektphasen systematisch zu erfassen, zu gliedern und zu überwachen. Auch die Kosten können so präzise und nachvollziehbar aufgestellt werden. Dabei erleichtert die Unterteilung der einzelnen Kostengruppen.

                              Insgesamt trägt die DIN 276 dazu bei, Bauprojekte effizienter, transparenter und wirtschaftlicher zu gestalten. Unterstützt wird dies von einem PM-Tool wie factro, mit dem Du alle Phasen Deines Projekt optimal überblicken kannst.

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                              Sarah Rasch

                              recherchiert für den factro Blog und schreibt Artikel über die neusten Entwicklungen im Bereich Projektmanagement.